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BGH Beschluss v. - BLw 2/15

Gesetze: § 4 Abs 1 Nr 1 LPachtVG, § 7 LPachtVG, § 8 Abs 1 S 1 LPachtVG, § 4 Abs 1 RSiedlG, § 2 Abs 1 GrdstVG, § 585 BGB

Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung bei siedlungsrechtlichem Vorkaufsrecht; Aufhebung des Vertrages im Beanstandungsverfahren auch bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit

Leitsatz

1. Unterliegt ein nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftiger Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht (§ 4 Abs. 1 RSG), stellt die gleichzeitige oder in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft vorgenommene Verpachtung des Grundstücks von dem Verkäufer an den Käufer eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG dar.

2. Das Landwirtschaftsgericht hat in den Beanstandungsverfahren nach §§ 7, 8 LPachtVG den zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führenden Landpachtvertrag nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LPachtVG auch dann aufzuheben, wenn der Vertrag seiner Ansicht nach nicht wirksam zustande gekommen oder nichtig ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:290416BBLW2.15.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2017 S. 224 Nr. 3
TAAAF-75895

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