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BGH Urteil v. - III ZR 274/15

Gesetze: § 158 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 307 BGB, § 666 BGB, § 675 Abs 1 BGB

Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die Abhängigkeit einer weiteren Ermittlungstätigkeit von dem Erhalt einer Vollmacht und einem Honorarvertrag sämtlicher ermittelter Erben; Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der aufschiebenden Bedingung; Pflicht zur Auskunft und Rechenschaft

Leitsatz

1. Die formularvertragliche Regelung, wonach ein Erbenermittler seinem Kunden gegenüber erst dann zu (weiteren) Tätigkeiten verpflichtet ist, wenn er von allen ermittelten Erben Vollmacht und Honorarvertrag erhalten hat, ist wirksam.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt dieser aufschiebenden Bedingung trifft den Kunden.

3. Vor Begründung einer Betätigungspflicht ist der Erbenermittler grundsätzlich nicht gehalten, seinem Kunden Auskunft und Rechenschaft zu geben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:190516UIIIZR274.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 6 Nr. 25
NJW 2016 S. 8
NJW-RR 2016 S. 842 Nr. 14
WM 2017 S. 347 Nr. 7
CAAAF-75921

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