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BVerwG Beschluss v. - 2 B 117/15

Gesetze: § 13 Abs 1 S 1 BBesG, § 13 Abs 2 BBesG vom , § 5 BesÜV 2, Art 103 Abs 1 GG

Kein Anspruch auf Ausgleichszulage bei vom Beamten zu verantwortendem dienstlichen Grund für den Wechsel der Verwendung

Leitsatz

Auch nach § 13 Abs. 2 BBesG in der bis zum geltenden Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 3020) kann eine Ausgleichszulage nicht gewährt werden, wenn der dienstliche Grund für den Wechsel der Verwendung auf ein allein vom Beamten zu verantwortendes Fehlverhalten zurückgeht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0

Fundstelle(n):
VAAAF-75997

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