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BFH Urteil v. - I R 81/14

Gesetze: AO § 89 Abs. 2, AO § 89 Abs. 3, AO § 89 Abs. 4, AO § 89 Abs. 5, AO § 178a Abs. 2 Satz 1, GKG § 34, GKG § 52 Abs. 1, KStG § 14 Abs. 1, StAuskV § 1 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2

Auskunftsgebühr bei Antrag auf verbindliche Auskunft sowohl vom Organträger als auch von der Organgesellschaft; Bemessung des Gebührenwerts

Leitsatz

Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft eine verbindliche Auskunft in Bezug auf den gleichen Sachverhalt, fällt bei beiden Antragstellern eine Auskunftsgebühr an (gleichgelagert mit Senatsurteil vom I R 66/14).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1137 Nr. 8
BAAAF-76124

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