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BFH Urteil v. - VI R 56/13

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten (hier: Unterhaltsansprüche) keine außergewöhnliche Belastung; Überblick über die Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem sich der Steuerpflichtige gegen Unterhaltsansprüche seines Kindes und der Kindesmutter verteidigt, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1150 Nr. 8
VAAAF-76126

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