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BAG Urteil v. - 8 AZR 426/14

Gesetze: § 236 Abs 2 S 2 ZPO, § 237 ZPO, § 238 Abs 3 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 418 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO, § 705 S 2 ZPO, § 133 BGB, § 64 Abs 6 ArbGG, § 66 Abs 1 S 1 ArbGG

Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der Berufung - Bestimmtheit des Berufungsantrags - Anforderungen an die Annahme eines Rechtsmittelverzichts - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Revisionsgericht (hier: im Hinblick auf die Frist zur Begründung der Berufung) - Behebung von Mängeln der Zulässigkeit der Klage - Bestimmtheit des Klageantrags bei Teilleistungsklage

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zu 2. der Klägerin zum Schadensersatz sowie aus § 433 Abs. 2 BGB zur Zahlung verpflichtet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:180216.U.8AZR426.14.0

Fundstelle(n):
UAAAF-76456

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