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BGH Beschluss v. - VIII ZB 47/15

Gesetze: § 43 ZPO, § 47 Abs 2 ZPO

Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs

Leitsatz

Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:260416BVIIIZB47.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 9 Nr. 28
NJW-RR 2016 S. 887 Nr. 14
VAAAF-76486

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