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BGH Urteil v. - KZR 12/15

Gesetze: § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, Art 4 Abs 1 EGRL 14/2001, Art 4 Abs 4 EGRL 14/2001, Art 4 Abs 5 EGRL 14/2001, Art 7 EGRL 14/2001, Art 8 EGRL 14/2001, Art 9 EGRL 14/2001, Art 10 EGRL 14/2001, Art 11 EGRL 14/2001, Art 12 EGRL 14/2001, Art 30 EGRL 14/2001, § 14 Abs 1 AEG, § 14 Abs 6 AEG, § 14b Abs 1 AEG, § 14f AEG, § 21 Abs 6 EIBV

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung: Bestimmung des Nutzungsentgelts nach billigem Ermessen; Festsetzung des geschuldeten Entgelts durch Gerichtsurteil im Rahmen der Billigkeitskontrolle

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. L 75 vom , S. 29 ff.) folgende Fragen vorgelegt:

1. Ist eine nationale Vorschrift, nach der der Nutzer einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung, der vor einem Zivilgericht von dem Infrastrukturbetreiber auf Zahlung eines Nutzungsentgelts in Anspruch genommen wird oder die Rückzahlung gezahlten Nutzungsentgelts begehrt, geltend machen kann, das von dem Infrastrukturbetreiber festgesetzte Entgelt entspreche nicht billigem Ermessen, mit den Bestimmungen der Richtlinie zur Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturunternehmens (Art. 4 Abs. 1, 4, 5), zu den Grundsätzen der Entgeltfestsetzung (Art. 7 bis 12) und zu den Aufgaben der Regulierungsstelle (Art. 30) vereinbar?

2. Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Ist eine nationale Vorschrift mit den genannten Vorschriften der Richtlinie vereinbar, nach der das Gericht, wenn es zu dem Ergebnis gelangt, dass das festgesetzte Entgelt nicht der Billigkeit entspricht, berechtigt und verpflichtet ist, das stattdessen geschuldete Entgelt durch Urteil festzusetzen?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:070616BKZR12.15.0

Fundstelle(n):
WM 2016 S. 2047 Nr. 42
LAAAF-76527

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