Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer bei Kündigung der Versicherung noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Leitsatz
§ 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG schließt die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. Allerdings ist die Kündigung des Versicherungsvertrages unwirksam, wenn sie auf einer nach § 3 Abs. 1 BetrAVG unzulässigen Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:080616UIVZR346.15.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 10 NJW-RR 2017 S. 222 Nr. 4 WM 2016 S. 1362 Nr. 28 ZIP 2016 S. 1992 Nr. 41 VAAAF-76528