Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch den Vertragsarzt ist Bestandteil der ärztlichen Behandlung - Anwendung des Minimalprinzips bei zwei therapeutisch gleichwertigen aber unterschiedlich teuren Arzneimitteln - kein Ausschluss eines Arzneimittelregresses bei vorrangiger Prüfung des vertragsärztlichen Verordnungsverhaltens nach Richtgrößen oder weil eine Regressverpflichtung im Verordnungsbereich regelmäßig eine normative Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots voraussetzt
Leitsatz
Das übliche Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels zur unmittelbaren Anwendung am Patienten ist grundsätzlich Bestandteil der ärztlichen Behandlung.