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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 SO 385/12

Zwischen den Beteiligten ist streitig, wer ab Juni 2010 für die Kosten aufzukommen hat, die durch das zweimal täglich erforderliche Blutzuckermessen und Setzen von Insulinspritzen bei dem Kläger entstehen.

Fundstelle(n):
MAAAF-76651

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