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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 16/1 KR 314/13

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Prüfung im Sinne von § 275 Abs. 1 c S. 1 SGB V ist nicht durchgeführt, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dem Krankenhaus die Prüfung zwar ankündigt, aber gleichzeitig ausdrücklich bittet, von einer unaufgeforderten Übersendung der Behandlungsunterlagen vorerst abzusehen, den Fall dann nicht weiter verfolgt und eine Stellungnahme nicht abgibt.

Fundstelle(n):
EAAAF-76658

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