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BAG Urteil v. - 7 AZR 828/13

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 TzBfG, § 305 Abs 1 BGB

Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

Leitsatz

Die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sondern der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang erfordert jedoch zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 BGB Umstände, die die Befristung eines über das erhöhte Arbeitszeitvolumen gesondert abgeschlossenen Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden. Eine Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang liegt in der Regel vor, wenn sich das Erhöhungsvolumen auf mindestens 25 % eines entsprechenden Vollzeitarbeitsverhältnisses beläuft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:230316.U.7AZR828.13.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1716 Nr. 29
BB 2016 S. 1787 Nr. 30
DB 2016 S. 1881 Nr. 32
DB 2016 S. 7 Nr. 26
DStR 2016 S. 14 Nr. 29
NJW 2016 S. 10 Nr. 29
NJW 2016 S. 3050 Nr. 41
ZAAAF-77033

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