Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger; Verjährung der Dauerverpflichtung; Verwendung eines Formulars
Leitsatz
1. Zur Auslegung der Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger in einer einvernehmlich nach dem Muster des Formblatts Nr. 8/1979 der Oberforstdirektion München ausgestalteten Vereinbarung.
2. Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:220416UVZR189.15.0
Fundstelle(n): NJW-RR 2017 S. 210 Nr. 4 HAAAF-77039