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BFH Beschluss v. - XI B 109/15

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a

Geschäftsveräußerung im Ganzen; Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber

Leitsatz

1. Die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen.

2. Ein Verpachtungsunternehmen und ein Produktionsunternehmen sind sich nach der Rechtsprechung des BFH nicht hinreichend ähnlich, um von einer Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber auszugehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1306 Nr. 9
UStB 2016 S. 233 Nr. 8
UAAAF-77185

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