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BFH Beschluss v. - XI B 97/15

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 1, UStG § 4 Nr. 8 Buchstabe c

Umsatzsteuerliche Behandlung einer Factoring-Dienstleistung gegen Entgelt

Leitsatz

Ein Unternehmer erbringt eine Factoring-Dienstleistung gegen Entgelt, wenn er vereinbarungsgemäß einen Anteil am "Mehrerlös", der zusammen mit dem Kaufpreis den wirtschaftlichen Wert der Forderung darstellt, behalten darf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1304 Nr. 9
EAAAF-77186

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