Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten
Leitsatz
1. Rechtsgrundlos gezahltes Kindergeld ist auch dann vom Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO zurückzufordern, wenn die Familienkasse das Kindergeld auf seine Anweisung hin an das Kind ausgezahlt hat.
2. § 37 Abs. 2 AO setzt kein Verschulden auf Seiten des Leistungsempfängers voraus. Der Rückzahlungsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn den Leistungsempfänger an der Fehlleistung kein Verschulden trifft bzw. wenn er diese nicht einmal erkannt hat.
3. Wird die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindergeldberechtigten aufgehoben, wird damit gleichzeitig die Abzweigung gegenstandlos. Die Familienkasse ist nicht verpflichtet, den Kindergeldberechtigten auf die Möglichkeit eines erneuten Abzweigungsantrags hinzuweisen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2016 S. 1070 Nr. 17 HFR 2016 S. 798 Nr. 9 YAAAF-77188