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BFH Beschluss v. - IX B 2/16

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Einholung eines Sachverständigengutachtens oder eines Augenscheins

Leitsatz

Ein Beweisantrag zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens oder eines Augenscheins braucht nicht berücksichtigt werden, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht entscheidungserheblich sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1293 Nr. 9
PAAAF-77191

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