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BAG Beschluss v. - 1 ABR 12/14

Gesetze: § 111 S 1 BetrVG, § 111 S 3 BetrVG

Sozialplan - Betriebsänderung

Leitsatz

Wird in einem Betrieb ein System durchgeführt, das die Strukturierung, Vereinheitlichung und Optimierung von Arbeitsprozessen sowie deren Rationalisierung zum Ziel hat, kann das mit einer Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG einhergehen. Es kommt insoweit aber auf die konkreten Maßnahmen und deren betriebliche Umsetzung an.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:220316.B.1ABR12.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1913 Nr. 32
DB 2016 S. 1824 Nr. 31
DB 2016 S. 6 Nr. 28
NJW 2016 S. 9 Nr. 30
ZIP 2016 S. 1458 Nr. 30
IAAAF-77500

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