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BAG Urteil v. - 9 AZR 673/14

Gesetze: Art 33 Abs 2 GG, Art 1 Abs 3 GG

(Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Bestenauslese - Doppelbesetzung - Neuausschreibung)

Leitsatz

Die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hindert jedenfalls dann nicht die Annahme eines öffentlichen Amts iSd. Art. 33 Abs. 2 GG, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Anstalten Gesellschafterinnen sind und sich der Gesellschaftszweck in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erschöpft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.9AZR673.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1716 Nr. 29
SAAAF-77501

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