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BGH Urteil v. - IX ZR 185/13

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 397 BGB, § 662 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 787 BGB, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 131 Abs 1 Nr 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch eine "Treuhandzahlung" zur Ablösung eines Bankkredits des späteren Insolvenzschuldners gegen eine Grundpfandrechtsübertragung und einen teilweisen Forderungsverzicht bzw. eine nachträgliche Umwandlung eines auftragsrechtlichen Erstattungsanspruchs in ein Darlehen

Leitsatz

1. Werden durch eine Zahlung des Schuldners aufgrund eines mit dem Gläubiger vereinbarten Verzichts über den Zahlungsbetrag hinausgehende Verbindlichkeiten getilgt, scheidet eine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn der in der Zahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf weitere Forderungen voll ausgeglichen wird.

2. Eine durch eine Anweisung auf Kredit bewirkte Zahlung löst auch dann keine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn der auftragsrechtliche Erstattungsanspruch des Angewiesenen nachträglich in ein Darlehen umgewandelt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:280116UIXZR185.13.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 514 Nr. 9
DB 2016 S. 587 Nr. 10
DB 2016 S. 6 Nr. 9
DStR 2016 S. 12 Nr. 15
NJW 2016 S. 2115 Nr. 29
NJW 2016 S. 8 Nr. 12
WM 2016 S. 427 Nr. 9
ZIP 2016 S. 15 Nr. 8
ZIP 2016 S. 426 Nr. 9
QAAAF-77506

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