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BGH Urteil v. - XI ZR 167/15

Gesetze: § 93 Abs 1 S 3 AktG, § 116 AktG, § 404 Abs 1 Nr 1 AktG, § 166 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 830 BGB, § 128 HGB, § 246 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 1 Nr 1 ZPO

Bankenhaftung aus Anlageberatung: Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens; Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank

Tatbestand

Die Kläger begehren von der Beklagten Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung durch Mitarbeiter der inzwischen insolventen A     AG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:260416UXIZR167.15.0

Fundstelle(n):
BAAAF-77511

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