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BGH Beschluss v. - IX ZB 92/15

Gesetze: § 318 ZPO, § 321a ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO

Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das Rechtsbeschwerdegericht

Leitsatz

Lässt das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zu, entfaltet eine nachträgliche, auf eine Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ergangene stattgebende Zulassungsentscheidung für das Rechtsbeschwerdegericht keine Bindungswirkung, wenn die ursprüngliche Entscheidung nicht auf Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte beruht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:090616BIXZB92.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3247 Nr. 44
NJW 2016 S. 8 Nr. 30
NJW-RR 2016 S. 955 Nr. 15
RAAAF-77536

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