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BSG Urteil v. - B 6 KA 6/15 R

Gesetze: § 119 Abs 1 S 1 SGB 5, § 119 Abs 1 S 2 SGB 5, § 119 Abs 2 S 1 SGB 5, § 119 Abs 2 S 2 SGB 5, § 32 Abs 1 SGB 10, § 31 Abs 7 S 2 Ärzte-ZV, Art 12 Abs 1 GG

Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - gesetzliche Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit - Rechtmäßigkeit eines Überweisungsvorbehalts (Facharztfilter)

Leitsatz

1. Die gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit der Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren (SPZ) genügen noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit.

2. Die Ermächtigung eines SPZ darf auf Überweisung durch sozialpädiatrisch besonders qualifizierte Fachärzte beschränkt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:170216UB6KA615R0

Fundstelle(n):
TAAAF-77557

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