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BVerwG Urteil v. - 3 C 10/14

Gesetze: § 3 Abs 2 BtMG 1981, § 5 Abs 1 BtMG 1981, § 5 Abs 2 BtMG 1981, § 6 Abs 2 BtMG 1981, § 9 Abs 2 BtMG 1981, § 15 BtMG 1981, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 2 Abs 1a SGB 5

Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

Leitsatz

1. Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG, wenn der Antragsteller an einer schweren Erkrankung leidet und ihm zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und für ihn erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

2. Fehlen in einem solchen Fall zwingende Versagungsgründe nach § 5 BtMG, ist die Ausübung des nach § 3 Abs. 2 BtMG eröffneten Ermessens wegen des von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Schutzes der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend zugunsten der Erlaubniserteilung vorgezeichnet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 33
TAAAF-77570

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