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BVerwG Urteil v. - 4 A 2/15

Gesetze: § 5 Abs 1 VerkPBG, § 1 Abs 1 S 1 VerkPBG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 VwVfG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 5 VwVfG, § 75 Abs 2 S 2 VwVfG, § 51 Abs 1 VwVfG, § 72 Abs 1 VwVfG

Lärm durch Luftverkehr; Voraussetzungen der nachträglichen Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse

Leitsatz

1. § 49 VwVfG findet auch auf luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse Anwendung. Dritte können einen Widerruf oder eine Ermessensentscheidung hierüber nur verlangen, wenn Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nicht als Abhilfe ausreichen.

2. Eine geänderte Bewertung von Sachverhalten kann eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein. Nicht ausreichend sind insoweit Einzelmeinungen, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion bisher nicht durchgesetzt haben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U4A2.15.0

Fundstelle(n):
XAAAF-77573

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