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LAG Hamburg Beschluss v. - 5 TaBV 6/13

Gesetze: AÜG § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 2 AÜG ist arbeitnehmer-, nicht arbeitsplatzbezogen. Eine vorübergehende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen ist also nicht grundsätzlich verboten.

Fundstelle(n):
GAAAF-77583

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