Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; Zeitpunkt der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein mit Zustellungsdatum bewirkt
Leitsatz
1. Die Frage, wann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, lässt sich anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH und des Gesetzes beantworten.
2. Die ehemals in der Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage des Zeitpunkts der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom (BGBl I 2005, 2354) dahingehend gelöst, dass die Zustellung an dem auf dem Rückschein angegebenen Zustellungsdatum als bewirkt anzusehen ist (vgl. BTDrucks 15/5216, S. 12; Literatur; ). Ein diesbezüglicher Klärungsbedarf besteht für einen Fall, auf den das VwZG in der ab dem gültigen Fassung Anwendung findet, nicht (mehr).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 322 Nr. 11 BFH/NV 2016 S. 1250 Nr. 9 RAAAF-77656