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Einkommensteuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen; Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen – (BStBl 2016 II Seite 523)
Bezug: (BStBl 2013 I S. 1087)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 196 des (BStBl 2013 I S. 1087), geändert durch das (BStBl 2014 I S. 70) wie folgt geändert:
„Zu den Leistungen i. S. d. § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG gehören auch Zusatzleistungen und andere Leistungen. Dazu zählen nicht Zinsen auf Rentennachzahlungen. Diese gehören gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ().”
Dieses Schreiben ersetzt die im (BStBl 2013 I S. 1087) in der Rz. 196 getroffenen Aussagen. Es gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2016. Auf Antrag kann eine Anwendung in noch offenen Fällen erfolgen.