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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 31/15

Gesetze: AO § 119 Abs. 1, AO § 125, AO § 126, AO § 157 Abs. 1 Satz 2, EStG § 35

Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Keine nähere Benennung von Beteiligungseinkünften im Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

Ein Einkommensteuerbescheid ist nicht deswegen nichtig, weil er zu gewerblichen Beteiligungseinkünften keine Benennung des Beteiligungsunternehmens enthält.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 20
DStRE 2018 S. 44 Nr. 1
OAAAF-77900

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