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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 194/14

Gesetze: AO § 118, AO § 348, EStG § 77 Abs. 1, EStG § 77 Abs. 2, EStG § 77 Abs. 3, FGO § 145, VwGO § 73 Abs. 3 Satz 3

Einkommensteuerrecht / Kindergeld: Erstattung von Kosten im Vorverfahren

Leitsatz

Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Ein unzulässiger Einspruch kann keinen Erfolg haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAF-77918

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