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BGH Urteil v. - V ZR 256/14

Gesetze: § 138 Abs 4 ZPO, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB

Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer Eigentumswohnung geführten Beratungsgesprächs mit Nichtwissen

Leitsatz

Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:220416UVZR256.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 31
NJW-RR 2016 S. 1251 Nr. 20
WM 2016 S. 1384 Nr. 29
WAAAF-78058

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