Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bei Vermittlung einer Eigentumswohnung unabhängig von der Existenz eines Anlageprospekts
Leitsatz
1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung.
2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1665 Nr. 29 DB 2016 S. 6 Nr. 28 NJW 2016 S. 3024 Nr. 41 NJW 2016 S. 8 Nr. 30 WM 2016 S. 1333 Nr. 28 ZIP 2016 S. 1681 Nr. 35 OAAAF-78091