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BGH Urteil v. - III ZR 308/15

Gesetze: § 675 Abs 2 BGB

Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bei Vermittlung einer Eigentumswohnung unabhängig von der Existenz eines Anlageprospekts

Leitsatz

1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung.

2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230616UIIIZR308.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1665 Nr. 29
DB 2016 S. 6 Nr. 28
NJW 2016 S. 3024 Nr. 41
NJW 2016 S. 8 Nr. 30
WM 2016 S. 1333 Nr. 28
ZIP 2016 S. 1681 Nr. 35
OAAAF-78091

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