(Anfrageverfahren - Widerruf der Zustimmungserklärung nach § 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB 4 auch noch nach Zugang dieser bei der DRV Bund möglich)
Leitsatz
Der Beschäftigte kann seine in einem Statusfeststellungsverfahren erklärte Zustimmung, dass die Sozialversicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund eintreten soll, grundsätzlich auch noch nach Zugang der Zustimmungserklärung bei diesem Träger widerrufen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2016:240316UB12R1214R0
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 14 Nr. 47 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2016 S. 3223 GAAAF-78098