Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III B 114/15

Gesetze: AO § 164 Abs. 3 Satz 1, AO § 164 Abs. 3 Satz 2, AO § 164 Abs. 2

Keine Verpflichtung der Finanzbehörde auf verfahrensrechtliche Folgen der Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts hinzuweisen

Leitsatz

1. Ein Finanzamt ist nicht verpflichtet, bei der Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehaltes (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO) zusätzlich auf deren Folgen hinzuweisen oder die Einlegung eines Einspruchs zu empfehlen, weil eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO danach nicht mehr in Betracht kommt.

2. Eine Frage, die von der Würdigung der tatsächlichen Besonderheiten des Streitfalles abhängt, ist nicht grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1249 Nr. 9
IAAAF-78174

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank