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BFH Beschluss v. - VII B 186/14

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, KN 9021, KN 6307

Einreihung einer Kniegelenkbandage in die Pos. 9021; Vorliegen einer Divergenz

Leitsatz

1. Die Voraussetzungen für die Einreihung einer Kniegelenkbandage in die Pos. 9021 ist durch den EuGH geklärt (vgl. Urteil vom C-260/00 bis C-263/00; EU:C:2002:637). Die Entscheidung des EuGH ist für die nationalen Gerichte bindend. Einer erneuten Klärung dieser Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren bedarf es nicht.

2. Eine Divergenz zu anderen FG-Entscheidungen liegt nicht vor, wenn die Entscheidung u.a. auf unterschiedlichen Beschaffenheitsmerkmalen der Waren geschuldeten abweichenden Beweiswürdigungen beruhen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1316 Nr. 9
GAAAF-78179

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