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BAG Beschluss v. - 7 ABR 50/14

Gesetze: § 40 Abs 2 BetrVG

Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

Leitsatz

Der Betriebsrat darf einen separaten, vom Proxy-Server des Arbeitgebers unabhängigen Internetzugang nicht allein deshalb für erforderlich halten, weil über den zentral vermittelten Internetzugang technisch die Möglichkeit besteht, die Internetnutzung und den E-Mail-Verkehr zu überwachen. Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Einrichtung eines eigenen, von der Telefonanlage des Arbeitgebers unabhängigen Telefonanschlusses. Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtung nach § 40 Abs. 2 BetrVG vielmehr dadurch erfüllen, dass er dem Betriebsrat über einen Nebenstellenanschluss eine uneingeschränkte Telekommunikation ermöglicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:200416.B.7ABR50.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1139 Nr. 19
BB 2016 S. 1844 Nr. 31
BB 2016 S. 2046 Nr. 34
DB 2016 S. 15 Nr. 17
DB 2016 S. 1943 Nr. 33
DB 2016 S. 7 Nr. 30
DStR 2016 S. 12 Nr. 17
NJW 2016 S. 10 Nr. 32
ZIP 2016 S. 1845 Nr. 38
ZIP 2016 S. 36 Nr. 18
OAAAF-78535

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