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BAG Urteil v. - 3 AZR 191/15

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten verpflichtet sind, die Betriebsrente des Klägers zu dem Anpassungsstichtag 1. April 2012 an den Kaufkraftverlust anzupassen und ob sie dem Kläger deshalb für die Zeit ab April 2012 eine höhere Betriebsrente schulden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR191.15.0

Fundstelle(n):
ZAAAF-78540

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