Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche Lage
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten verpflichtet sind, die Betriebsrente des Klägers zu den Anpassungsstichtagen 1. April 2008 und 1. April 2011 an den Kaufkraftverlust anzupassen und ob sie dem Kläger deshalb für die Zeit ab Januar 2009 eine höhere Betriebsrente schulden.