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BGH Urteil v. - I ZR 138/13

Gesetze: § 87a Abs 1 S 1 UrhG, Art 1 Abs 2 EGRL 9/96

Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste Daten zur Herstellung und Vermarktung einer anderen Landkarte als unabhängige Elemente einer Datenbank - TK 50 II

Leitsatz

TK 50 II

Geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, stellen unabhängige Elemente einer Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar, da sie den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers nach ihrer Herauslösung sachdienliche Informationen liefern. Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (im Anschluss an EuGH, , C-490/14, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:100316UIZR138.13.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 1516 Nr. 24
RAAAF-78547

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