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BGH Urteil v. - XI ZR 483/14

Gesetze: § 177 Abs 1 BGB, § 242 BGB

Abwicklung eines Grundstückserwerbs durch beauftragten und bevollmächtigten Geschäftsbesorger: Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Aufnahme des Darlehens zur Finanzierung einer Finanzierungsvermittlungsprovision

Leitsatz

Hat der Erwerber eines Grundstücks den mit der Abwicklung beauftragten und hierzu umfassend bevollmächtigten Geschäftsbesorger auch dazu beauftragt und bevollmächtigt, einen vergütungspflichtigen Finanzierungsvermittlungsvertrag zu schließen, so ergeben sich für die finanzierende Bank aus dem Umstand, dass die die Finanzierung betreffenden Absprachen ihr gegenüber nicht vom Finanzierungsvermittler, sondern vom Geschäftsbesorger getroffen wurden, keine objektiv evidenten Verdachtsmomente für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Aufnahme des Darlehens zur Finanzierung einer Finanzierungsvermittlungsprovision.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140616UXIZR483.14.0

Fundstelle(n):
AG 2016 S. 751 Nr. 20
BB 2016 S. 1794 Nr. 31
DB 2016 S. 2660 Nr. 45
DB 2016 S. 7 Nr. 30
NJW 2016 S. 9 Nr. 31
NJW-RR 2016 S. 1138 Nr. 18
WM 2016 S. 1437 Nr. 30
ZIP 2016 S. 1428 Nr. 30
ZIP 2016 S. 55 Nr. 29
EAAAF-78573

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