Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgenommenen Rechtsstreits nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache bei Kostenentscheidung zu Lasten des Insolvenzverwalters)
Leitsatz
Hat der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits zu tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (Anschluss an , ZIP 2006, 2132 Rn. 13 f.; Beschluss vom , IX ZB 68/06, juris Rn. 4; Urteil vom , IX ZR 45/07, ZIP 2008, 1441 Rn. 29; Beschluss vom , IV ZR 18/10, juris Rn. 5 f.), während der Kostenerstattungsanspruch des Gegners für die Vorinstanzen nur als Insolvenzforderung besteht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:280616BIIZR364.13.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 7 Nr. 30 NJW 2016 S. 9 Nr. 31 WM 2016 S. 1451 Nr. 30 ZIP 2016 S. 1490 Nr. 31 ZIP 2016 S. 55 Nr. 29 MAAAF-78592