Gesetze: § 21 Abs 5 SGB 2, § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - objektives Erfordernis einer besonderen Kostform - psychische Zwangsstörung - Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - Unabweisbarkeit - Krankenbehandlung als Alternative
Leitsatz
Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.