Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats - Wirksamkeit - Auslegung - innerprozessuale Bedingung - Widerruf - Verbrauch - Beweisbeschluss
Leitsatz
Sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das von einem Beteiligten erklärte Einverständnis mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle des Senats nur für eine bestimmte Entscheidungssituation gelten soll, so umfasst es alle sonst vom gesamten Senat zu treffenden Entscheidungen und wird durch einen nachfolgend vom Berichterstatter erlassenen Beweisbeschluss nicht "verbraucht".