Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Beschluss v. - B 13 R 35/16 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 155 Abs 3 SGG, § 155 Abs 4 SGG, § 124 Abs 2 SGG, § 33 Abs 1 S 1 SGG, § 202 SGG, § 547 Nr 1 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats - Wirksamkeit - Auslegung - innerprozessuale Bedingung - Widerruf - Verbrauch - Beweisbeschluss

Leitsatz

Sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das von einem Beteiligten erklärte Einverständnis mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle des Senats nur für eine bestimmte Entscheidungssituation gelten soll, so umfasst es alle sonst vom gesamten Senat zu treffenden Entscheidungen und wird durch einen nachfolgend vom Berichterstatter erlassenen Beweisbeschluss nicht "verbraucht".

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:160616BB13R3516B0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 40
YAAAF-78617

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank