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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 26/12

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Honorars im Quartal II/09 und hierbei um die Absetzung der Kostenpauschale Nr. 40100 EBM-Ä in den Fällen, in denen auch Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.2.1 bis 32.2.7 EBM-Ä (Leistungen des Allgemeinlabors) abgerechnet wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAF-78646

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