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BFH Beschluss v. - X B 174/15

Gesetze: FGO § 46 Abs. 1, FGO § 118 Abs. 2

Unzulässigkeit einer verfrüht erhobenen Untätigkeitsklage; Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage durch das Rechtsmittelgericht

Leitsatz

1. Eine Untätigkeitsklage ist unzulässig, wenn das FA nicht nur einen zureichenden Grund für die vorläufige Nichtbescheidung des Einspruchs hat, sondern dem Steuerpflichtigen diesen Grund auch vor der Klageerhebung mitteilt.

2. Das Rechtsmittelgericht darf die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage ohne Bindung an die Tatsachenfeststellungen des FG selbst prüfen.

3. Ein kurz bevorstehender Erörterungstermin in einem vor dem FG anhängigen Klageverfahren ist als zureichender Grund anzusehen, vorläufig nicht über Einsprüche zu entscheiden, die dieselbe Frage für andere Besteuerungszeiträume betreffen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 323 Nr. 11
BFH/NV 2016 S. 1297 Nr. 9
ZAAAF-78686

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