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BFH Urteil v. - XI R 9/15

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, UStG § 2 Abs. 1, EGRL 112/2006 Art. 90, InsO § 21, InsO § 22, InsO § 23, InsO § 24, InsO § 27, InsO § 38, InsO § 55 Abs. 4, InsO § 80, InsO § 82

Umsatzsteuerberichtigung bei und nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Leitsatz

1. Bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt und mit Recht zum Forderungseinzug, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung).

2. Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den vorläufigen Insolvenzverwalter führt gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu einer zweiten Berichtigung des Steuerbetrages und begründet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 4 InsO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1310 Nr. 9
DStR 2016 S. 8 Nr. 33
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 671
JAAAF-78687

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