Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III B 105/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Rechtsanwendung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

Leitsatz

1. Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung. Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten.

2. Die bloße Behauptung, eine bestimmte Feststellung des FG sei unzutreffend, genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsrüge (vgl. ).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1291 Nr. 9
TAAAF-78688

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank