Keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Rechtsanwendung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Leitsatz
1. Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung. Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten.
2. Die bloße Behauptung, eine bestimmte Feststellung des FG sei unzutreffend, genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsrüge (vgl. ).
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Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1291 Nr. 9 TAAAF-78688