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BFH Beschluss v. - III B 5/16

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 155, ZPO § 295

Darlegung eines Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung; Übergehen eines Beweisantrags

Leitsatz

Der Verfahrensfehler mangelhafter Sachaufklärung ist nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. ).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1292 Nr. 9
AAAAF-78690

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