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BFH Urteil v. - III R 30/15

Gesetze: EStG § 64 Abs. 3

Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglich erbrachten Unterhaltsleistungen

Leitsatz

Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Kindergeldberechtigten, steht das Kindergeld demjenigen zu, der den laufenden Barunterhalt leistet. Nachträglich erbrachte Unterhaltsleistungen wirken sich auf die Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 3 EStG nicht aus. Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es grundsätzlich nicht an.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1272 Nr. 9
DStRE 2016 S. 1364 Nr. 22
UAAAF-78692

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